Bestattungsformen und Grabarten
Wo und wie wir bestattet werden möchten, ist eine zutiefst persönliche Entscheidung. Manchmal wurde vorher aber nicht darüber gesprochen und nun müssen die Angehörigen genau das entscheiden. Dann ist es wichtig, sich zu überlegen, was sich der Verstorbene wohl gewünscht hätte. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Einblick in die gängigsten Bestattungsarten:
Erdbestattung
Der Verstorbene wird im Sarg auf dem Friedhof beigesetzt. Dabei wird zwischen einem Wahlgrab und einem Reihengrab unterschieden. Ersteres erlaubt mehr Gestaltungsmöglichkeiten, kann auch als Familiengrab dienen und ist verlängerbar. Ein Reihengrab wird vom Friedhof vergeben und ist nicht verlängerbar.
Feuerbestattung
Zunehmend gewinnt die Feuerbestattung an Bedeutung. Dabei wird der Verstorbene mit dem Sarg eingeäschert und dann die Urne beigesetzt. Die Trauerfeier kann am Sarg vor der Einäscherung stattfinden, aber es gibt auch Urnentrauerfeiern. Die Feuerbestattung eröffnet verschiedene Beisetzungsformen.
Memoriam Garten
Im Garten der Erinnerung die letzte Ruhestätte zu finden, löst ein Gefühl der Geborgenheit aus. Eine kleine und heimelige Gartenanlage mit liebevoll und professionell gepflegten Rahmenbepflanzungen und Gräber bilden eine harmionische Einheit.
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Seebestattung
Wer sich dem Meer besonders verbunden fühlt, der wünscht sich vielleicht eine Seebestattung. Dabei wird die biologisch abbaubare Urne von Bord eines Schiffes aus in die See hinabgelassen. Es gibt Reedereien, die sich darauf spezialisiert haben und das in der Nord- und in der Ostsee durchführen. Die Angehörigen können die Zeremonie begleiten und erhalten eine Seekarte mit den Beisetzungskoordinaten und einen Auszug aus dem Logbuch.
Baumbestattung
Die Unternehmen RuheForst® und FriedWald®, aber auch einige Friedhöfe bieten diese noch relativ junge Bestattungsart an. In der natürlichen Atmosphäre eines Waldes wird die biologisch abbaubare Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt und der Mensch kehrt so zurück in den Kreislauf der Natur.
Naturbestattung
Weitere Formen der Naturbestattung, wie z. B. die Almwiesen- oder die Bergbachbestattung, sind in Deutschland nicht gestattet, dafür aber in unseren Nachbarländern wie der Schweiz.
Sollten Sie besondere Wünsche oder Fragen haben, sprechen Sie uns gerne darauf an.