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Patientenverfügung

In Ihrer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Therapien und Maßnahmen Sie für den Fall, dass Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr äußern können, zulassen oder ablehnen. Eine Patientenverfügung ist auch für Ärzte und medizinisches Fachpersonal rechtlich bindend. Wichtig ist, dass Sie sie regelmäßig aktualisieren können und dann auch immer das Datum ändern und sie neu unterschreiben.

Mit einer ergänzenden Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person festlegen, die in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte tätigen kann.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

www.bmjv.de